Aktuelles
22.01.2009 Bekanntmachung
des Jahresabschlusses der Stadtwerke Espelkamp AöR für das WirtschaftsJahr 2008.
05.01.2009
Sehr geehrte Kunden/innen,
die Stadtwerke Espelkamp AöR haben die Ablesung der Wasserzähler für das Abrechnungsjahr 2009 abgeschlossen. Die Übermittlung der Zählerstände über das Onlineverfahren ist ebenfalls abgeschlossen. Fehlende Zählerstände können Sie bis zum 12.01.10 nur noch unter folgenden Kontaktdaten angeben:
Frau Loske – 0 57 72 562 228 - E-Mail
oder
Herr Bölk – 0 57 72 562 253 - E-Mail
Wir weisen Sie darauf hin, dass fehlende Zählerstände von den Stadtwerken geschätzt werden.
17.10.2009 Zählerstände online übermitteln
Die Stadtwerke Espelkamp AöR bieten Ihnen auch in diesem Jahr den Service an, den Zähler-stand Ihres Wasserzählers online zu übermitteln. Sie können den Zählerstand selbst ablesen, direkt über das Internet eingeben und senden.
Klicken Sie unter “www.stadtwerke-espelkamp.de“ einfach auf den Link “Online-Service“ und dann auf “Übermittlung der Zählerstände“. Tragen Sie einfach Ihre Kundennum-mer, Name, Anschrift des Eigentümers, Ablesedatum und die Zählernummer (steht auf dem Wasserzähler) in das Formular ein. Schnell, sicher und ungestört können Sie danach Ihren Zählerstand eingeben. Nachdem Sie auf “senden“ klicken wird Ihnen die Übermittlung des Zählerstandes bestätigt.
Für die Verbrauchsabrechnung 2009 steht Ihnen dieser Service vom 17.10. - 08.11.2009 zur Verfügung.
Nutzen Sie diese komfortable Möglichkeit der Zählerstandserfassung! Die Stadtwerke Espel-kamp AöR freuen sich auf Ihre Eingabe.
19.05.2009 SWE erstatten zu viel gezahlte Umsatzsteuer auf Wasserhausanschlüsse
Seit August 2000 wurden entsprechend der Anwendungsvorschriften der Bundesfinanzverwaltung für einen Wasserhausanschluss 16 % bzw. ab 2007 19 % Umsatzsteuer erhoben. Der Bundesfinanzhof hat im Oktober 2008 entschieden, dass das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % zu besteuern ist. Nunmehr hat das Bundesministerium der Finanzen das Urteil umgesetzt und die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes spätestens ab dem 01.07.2009 zwingend vorgeschrieben. Diese Regelung gilt auch für Wasseranschlussbeiträge sowie für Reparatur- und Wartungsleistungen an Wasserhausanschlüssen. Die SWE haben die neuen Anwendungsvorschriften umgehend umgesetzt und berechnen für Leistungen an Wasserhausanschlüssen aktuell 7 % Umsatzsteuer.
Für die Wasserversorgungsunternehmen besteht auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, in der Vergangenheit zuviel gezahlte Umsatzsteuerbeträge zu erstatten.
Die SWE nehmen für ihre Kunden diese Möglichkeit wahr und erstatten die Umsatzsteuerdifferenz für die vergangenen Jahre.
Die SWE haben die erhobene Mehrwertsteuer bereits an die Finanzbehörde abgeführt und werden dort die Erstattung der von den Kunden zuviel gezahlten Beträge beantragen. Danach erfolgt eine Weiterleitung der Erstattungsbeträge an die Kunden.
Daher werden die SWE bis Oktober 2009 alle Kunden, für die eine Erstattung der Umsatzsteuerdifferenz in Frage kommt, anschreiben und diesen ein Antragsformular auf Erstattung der zuviel gezahlten Umsatzsteuer zur Verfügung stellen.