Wasser

Die Medien berichten zurzeit über Uran im Trinkwasser. Zu dieser Thematik hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. folgende Fakten veröffentlicht:

Geltende Leitwerte und Regelungen

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt einen Leitwert von 15 Mikrogramm je Liter (µg/l) als „gesundheitlich lebenslang duldbar“ vor.

Das Umweltbundesamt als national zuständige Behörde empfiehlt für die Bundesrepublik einen niedrigeren Wert: 10 µg/l. Weder in der EU-Trinkwasserrichtlinie noch in der nationalen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist ein Grenzwert für Uran festgesetzt.

Obwohl die Messung von Uran im Trinkwasser derzeit nicht vorgeschrieben ist, wird sie von vielen Trinkwasserversorgern durchgeführt, um vor Ort Fragen ihrer Kunden beantworten zu können. Grundsätzlich ist Trinkwasser in Deutschland eines der am strengsten kontrollierten Lebensmittel. Die Unternehmen nehmen stetig Proben, um die Trinkwasserqualität zu prüfen. Außerdem gibt es Kontrollen durch die Gesundheitsbehörden.

Speziell bei der aktiven Werbung für Produkte gilt für Mineralwasserhersteller eine besondere Vorschrift: Mineralwasser darf nur dann „als besonders geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ deklariert werden, wenn es weniger als 2 µg Uran/l enthält. Dieser Wert ist jedoch nicht gesundheitlich abgeleitet, sondern wurde allein im Zusammenhang mit der Werbung festgelegt.

Für die gesetzlichen Vorgaben und gesundheitlichen Bewertungen der Qualität des Trinkwassers in Deutschland sind das Bundesministerium für Gesundheit sowie als zuständige Fachbehörde das Umweltbundesamt zuständig.

Das Schwermetall Uran

Uran ist ein auf der Erde weit verbreitetes Element. Das Schwermetall ist in Form zahlreicher Mineralien fast überall in der Erdkruste zu finden. Es kann in Gesteinen, Mineralien sowieWasser, Boden und Luft vorkommen. Durch Auswaschung aus den Erdschichten können auch Spuren des Urans in das Grundwasser oder Oberflächenwasser gelangen.

Die Urangehalte sind im Wesentlichen geogen, also durch die Natur bedingt und somit regional sehr unterschiedlich. Einträge können über den Uranbergbau und die Verbrennung von Kohle erfolgen. Außerdem sind weitere nicht-natürliche Einträge möglich.

Es ist grundsätzlich zwischen der chemotoxischen Wirkung und der radiotoxischen Wirkung zu unterscheiden. Bei der Betrachtung von Uran im Trinkwasser ist aufgrund der chemischen Beschaffenheit des Elements weniger die Radiotoxizität, als vielmehr die chemische Toxizität von Bedeutung.


Trinkwasser und Pflanzenschutzmittel

Immer häufiger werden belastende Stoffe, die eindeutig aus den Wohngebieten in die Umwelt gelangen, in den Gewässern festgestellt. Rund ums Haus und in den Gärten werden Unkrautbekämpfungsmittel, sog. Totalherbizide, eingesetzt.

Die Wirkstoffe können mit dem nächsten Regen in das Grundwasser, in Bäche und Flüsse gelangen. Damit werden nicht nur die Gewässer belastet, diese Stoffe bilden auch eine Gefahr für Ihr Trinkwasser.
Totalherbizide sind für die Wasserwirtschaft problematisch. Sie gefährden bei falscher Anwendung die Einhaltung des Trinkwasser-Grenzwertes von 0,1 Mikrogramm je Liter für Pflanzenschutzmittel.
Die Verschmutzung des Rohwassers vorsorglich zu vermeiden ist wesentlich besser, als eine kostenintensive nachträgliche Entfernung dieser Problemstoffe.

Durch den Verzicht auf die Anwendung derartiger Mittel kann man wirksam zum Schutz der Umwelt und Gewässer beitragen und läuft nicht Gefahr, illegal zu handeln, denn die Anwendung von Totalherbiziden auf asphaltierten, betonierten oder anderweitig befestigten Flächen und Wegen (z.B. Garagenzufahrten, Parkplätze, Hauszuwegungen), über die ein Eintrag in Gewässer direkt oder indirekt (z.B. Kanalisation, Drainagen) zu befürchten ist, ist  verboten!

Ein solcher Einsatz von Totalherbiziden verstößt gegen das Pflanzenschutzgesetz. Diese Ordnungswidrigkeit ist mit einer Geldbuße bis zu 50.000,-- € belegt. Vor dem Kauf und der Anwendung von Unkrautbekämpfungsmitteln sollte die Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels genau beachtet werden.